Ausschlusskriterien für Unternehmen mit ökologischem Bezug:
- Atomenergie
- Embryonenforschung
- Fossile Energieträger (siehe Divestment-Strategie)
- Gefährliche Pestizide
- Grüne Gentechnik
- Ausschluss von massivem und systematischen kontroversem Umweltverhalten
Zum Ende des Jahres 2024 wurde der KD-Nachhaltigkeitsfilter noch engmaschiger gestaltet, und es wurden die Ausschlüsse der Paris-Aligned Benchmark (PAB) aktiviert, was eine weitere Senkung der Umsatzgrenzen für Kohle, Erdöl und Erdgas bedeutete. Ziel ist es, ethisch-nachhaltige Aspekte bei der Geldanlage gleichberechtigt zu den „klassischen“ Zielen der Vermögensanlage „Rendite, Sicherheit und Liquidität“ zu berücksichtigen.
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