Wesentlichkeit (Outside-in- und Inside-out-Perspektive)
Strategie

Wesentlichkeit
(Outside-in- und Inside-out-Perspektive)

Bei den Planungen der Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung war die Bank davon ausgegangen, dass die EU-Vorgaben der CSRD rechtzeitig in deutsches Recht umgesetzt werden. Das ist im Jahr 2024 nicht erfolgt; es besteht für 2025 keine Berichtspflicht.

Die als Einstieg in der Berichterstattungspflicht nach CSRD geplante umfassende Wesentlichkeitsanalyse wurde im Jahr 2024 begonnen. Da die im Mai 2024 veröffentlichten Umsetzungsleitfäden der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zum ersten Set der ESRS erhebliche Interpretationsspielräume für Banken und Prüfer beinhalten, hat die Bank für den Prozess und die erarbeiteten Zwischenergebnisse im 4. Quartal 2024 eine Qualitätssicherung mit einer Beratungsgesellschaft durchgeführt. Bei den in der Tabelle als wesentlich markierten Themen gehen wir aktuell von einer Materialität für die Bank für Kirche und Diakonie aus.

Nachhaltigkeitsthema
gem. ESRS 1 AR 16
Outside-in
(Risikoanalyse)
Inside-out
(Wirkungsanalyse)
ESRS E1
Klimawandel
wesentlich wesentlich
ESRS E2
Umweltverschmutzung
nicht wesentlich nicht wesentlich
ESRS E3
Wasser- und Meeresressourcen
nicht wesentlich nicht wesentlich
ESRS E4
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
nicht wesentlich nicht wesentlich
ESRS E5
Kreislaufwirtschaft
nicht wesentlich nicht wesentlich
ESRS S1
Eigene Belegschaft
wesentlich wesentlich
ESRS S2
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
wesentlich wesentlich
ESRS S3
Betroffene Gemeinschaften
nicht wesentlich nicht wesentlich
ESRS S4
Verbraucher und Endnutzer
wesentlich wesentlich
ESRS G1
Unternehmenspolitik
wesentlich wesentlich